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Service

Für die Jugendarbeit vor Ort

Auf diesen Serviceseiten haben wir hilfreiche Tipps, Formulare und Materialien für die Jugendleiter*innen im Landkreis  zusammen gestellt. Schließlich zählt das Rückenfreihalten zu unseren Kernaufgaben!

Bei Fragen sind wir in der Geschäftsstelle natürlich immer gern für dich da. Oder wir kommen zu euch – KJR on tour macht´s möglich!

Übrigens: Der Freistaat Bayern unterstützt das Engagement in der Jugendarbeit:

Ehrenamtliche können sich für Freizeiten, Jugendbildung oder die eigene Aus- und Weiterbildung von der hauptberuflichen Tätigkeit freistellen lassen. Dafür brauchst du keine gültige Juleica. Den Antrag und weitere Infos findest du unten.

Geld & Spiel

Die Themen Zuschüsse und Verleih haben je eine eigene Seite bekommen:

KJR on tour

Warum nicht mal in die Ferne schweifen:

Wir von der Geschäftsstelle kommen gern bei euch im Verein / Verband vorbei und reden. Über unsere Angebote und Weiterbildungen, über Juleica oder mögliche Zuschüsse für eure Organisation. Und natürlich über eure Fragen. 
Aber keine Sorge: Wir kommen nicht alle zusammen!

Wir freuen uns auf den Austausch.

Bildmarke KJR Würzburg
Eine Erzieherin mit vielen Kindern beim Malen.

Freistellung vom Beruf

Pro Jahr gewährt der Freistaat eine Freistellung für maximal 12 Veranstaltungen pro Jahr. Maximaler Zeitraum ist das Dreifache der regelmäßigen Wochenarbeitszeit.

Den Freistellungsantrag stellt die Jugendorganisation, für die du tätig bist. Er muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein. Lehnt der Chef diesen nicht mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich ab, gilt er als bewilligt.

Ausführliche Infos dazu findest du auf der Seite des Bayerischen Jugendrings.