Der KJR ist die Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis Würzburg.
Angegliedert an den Bayerischen Jugendring und basierend auf dessen Satzung sind wir angetreten, die Rahmenbedingungen für in Verbänden und Vereinen organisierte Jugendarbeit zu verbessern.
Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Kreisjugendrings Würzburg haben sich außerdem einem Ehrenkodex gegen sexuelle Gewalt verpflichtet.
Das sind unsere elementaren Aufgaben:
Zusammenarbeit der
Mitglieder fördern
Der KJR Würzburg fördert die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsorganisationen: Wir achten darauf, dass sie ihre unterschiedlichen Profile entwickeln können und sich dabei in ihrer Arbeit ergänzen, also sich nicht gegenseitig Konkurrenz machen.
Dies geschieht bei den Vollversammlungen und in Einzelgesprächen mit den Vorständen der Mitgliedsorganisationen.
Interessen der
Mitglieder vertreten
Der KJR bündelt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen und vertritt diese gegenüber der Kommunalpolitik (wie Landratsamt mit Fachbereichen, Kreistag mit Ausschüssen). Auch die Öffentlichkeit halten wir informiert, zum Beispiel durch Pressearbeit und Social Media.
Die Beschlussvorbereitung und -fassung erfolgt in unseren Gremien, vor allem in den Vorstandssitzungen und bei den zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlungen.
Rahmenbedingungen für
Mitglieder schaffen
Der KJR sichert die Arbeit seiner Mitglieder ab, indem er angemessene Rahmenbedingungen schafft. Hierdurch halten wir unseren Mitgliedern zum Beispiel den Rücken frei:
- Vergeben von Zuschussgeldern aus dem Jugendplan des Landkreises Würzburg
- Ausstellen der Jugendleiter-Card, kurz: Juleica und Übermittlung des Bonushefts
- Verleihen vielseitiger Zeltlager- und Spiel-Materialien
- Unterstützen und beraten bei der Planung von Bildungsveranstaltungen und Freizeiten
- Durchführen eigener Bildungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten, die das Angebot der Mitglieder punktuell ergänzen
Bauleitplanung aus Sicht
junger Menschen bewerten
Der KJR ist beteiligt an der Bauleitplanung: Als ein Träger öffentlicher Belange werden wir angehört bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in den Gemeinden.
Unsere Geschäftsstelle studiert die Pläne und nimmt Stellung dazu, ob die Belange von Kindern und Jugendlichen ausreichend berücksichtigt worden sind, also ob zum Beispiel genügend Spielplätze eingeplant und deren Größe und Lage angemessen ist.