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Juleica

Die Jugendleiter*in-Card

Juleica ist die Abkürzung für „Jugendleiter*in-Card“. Dieser bundesweit einheitliche Ausweis weist den aktiven Einsatz in der Jugendarbeit nach, zum Beispiel in einem JUZ, als Gruppenleiterin oder als Betreuer bei einer Jugendfreizeit. 

Damit ist die Juleica mehr als ein gelbes Plastikkärtchen: Sie dient als Legitimationsnachweis gegenüber Erziehungsberechtigten, Beratungsstellen oder Jugendeinrichtungen.

Gleichzeitig bestätigt sie die erfolgreich absolvierte Ausbildung, schließlich ist dieser „Freizeitjob“ überaus verantwortungsvoll.

Die Ehrenamtlichen lernen in den vielseitigen Workshops zum Beispiel, wie sie eine Gruppe leiten oder ein Event organisieren und welche rechtlichen Aspekte bei der Jugendarbeit wichtig sind.

Weil ehrenamtliches Engagement gar nicht hoch genug zu schätzen ist, sind mit der Juleica auch tolle Vergünstigungen und Vorteile verbunden. 

Übrigens: Wenn du eine gültige Juleica besitzt, kannst du direkt im Online-Antragsformular die Bayerische Ehrenamtskarte mitbeantragen, Häkchen genügt. Da geht´s lang:

Voraussetzungen für die Juleica

Das gilt für Bayern:

  • aktive Tätigkeit als Jugendleiter*in in einer dem Jugendring angehörenden Jugendorganisation / Träger der Jugendhilfe
  • theoretische und praktische Qualifizierung durch erfolgreiche Ausbildung - mindestens 34 Stunden, davon mindestens 15 in Präsenz.
  • Erste-Hilfe-Ausbildung nach den Richtlinien der BAGEH
  • Portraitfoto und gültige E-Mail-Adresse

Qualifzierung für die Juleica

Themen der Ausbildung:

  • Rolle einer Jugendleitung, Methoden und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, Rechtliches
  • psychologische und pädagogische Grundlagen
  • Prävention vor sexualisierter Gewalt und Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen
  • Interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch, Nachhaltigkeit
  • verbandsspezifische Themen

Shoppen, sparen, spenden

Mit der Juleica lässt sich kräftig sparen: Auf der bundesweiten Seite Seite juleica.de findest du unter „Vergünstigungen“ die aktuellen Rabattaktionen in deinem Umkreis. Oder du guckst mal in den Shop. Dort wartet zum Beispiel eine quietschvergnügte Juleica-Regenjacke exklusiv auf Karteninhaber*innen. Außerdem gibt´s zum Beispiel höhere Zuschüsse bei Freizeiten und Eintagesfahrten. Bei Fragen dazu melde dich gern bei uns in der Geschäftsstelle.

Das ein oder andere Schnäppchen gibt´s auch bei den Juleica-Mitgliederbenefits. Schöner Nebeneffekt: Ein Viertel des Umsatzes geht an wohltätige oder gemeinnützige Organisationen. Die Plattform ist natürlich kostenlos, die Server stehen in Deutschland.

Juleica Karte mit dem Wort online

Häufige Fragen rund um die Juleica

Du stellst den Antrag einfach online unter juleica-antrag.de in vier Schritten. Dafür brauchst du eine aktuelle E-Mail-Adresse und ein Porträt-Foto. Das wird später auf den Ausweis gedruckt. Bitte halte auch Informationen zu deiner Jugendleiter*in Ausbildung bereit.

Ehrenamtlich tätige Jugendleiter*innen – die ausführliche Definition findest du in den bayerischen Landesregelungen unter Punkt 2. 

Andere haupt- oder nebenberuflich tätige Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit können eine Juleica erhalten, wenn sie in ähnlicher Weise tätig werden, zum Beispiel wiederholt leitende Funktionen bei Ferien- und Erholungsmaßnahmen oder Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches übernehmen.

Die Juleica wird laut Landesregelung für eine „Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt.“ Anschließend ist eine neue Juleica zu beantragen (spät. 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica).

Am besten, du stellst den Antrag rechtzeitig vor Ablauffrist (spät. 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica).

Voraussetzung ist die Teilnahme samt Nachweis an „einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umfang von insgesamt mindestens acht Zeitstunden“. Auch als komplette Online-Seminarreihe möglich.

Mit unserer Online-Seminarreihe für Ehrenamtliche deckst du alles ab.

Vielleicht kann dir deine Jugendorganisation helfen! Du kannst das Foto in diesem Fall gern weglassen, der Träger lädt es dann hoch.

Das hochgeladene Foto wird genauso abgedruckt (wie auch dein Name übrigens!). Bitte beachte, dass keine nachträgliche Bearbeitung bzw. kein Beschnitt erfolgt.

Anforderungen an das Porträt:


  • im JPG-Format
  • zeigt das Gesicht des Antragstellenden
  • Hochformat mit ungefährem Verhältnis 18 x 20,5 mm (B x H) bzw. 220 x 250 Pixel
  • mindestens 150 kb und max. 2 MB groß

Nicht möglich sind Querformat- oder Ganzkörperfotos, Fotos mit mehreren Personen darauf oder solche, die zusätzlich andere Motive zeigen.

Die Kreisjugendpflege oder Kreisverbände sind nur auf der Kreisebene zu finden. Du darfst dann keinen Ort auswählen.

Heißt also: Du wählst dein Bundesland und den Landkreis aus, anschließend klickst du auf den angezeigten Träger.

Falls dein Träger dennoch nicht in der Auswahlliste erscheint, machst du bitte ein Häkchen beim Hinweis „es konnte kein Träger gefunden werden” und gibst die E-Mail-Adresse der Person an, die deiner Meinung nach in deinem Verein für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist.

Mit der Selbstverpflichtungserklärung versicherst du, dass alle gemachten Angaben korrekt sind, du über die notwendige Qualifikation verfügst und ehrenamtlich tätig bist.

Außerdem erklärst du, dass du die Juleica zurückgibst, wenn du dein Engagement beendest.

Nach der Prüfung deines Antrags wird die Karte gedruckt und versandt. Bitte hab´ etwas Geduld.

Sobald ein neuer Status erreicht wurde, erhältst du eine E-Mail.

Auch darauf haben wir eine Antwort 🙂

Schau´ gern mal hier auf der bundesweiten Seite nach, auch dort gibt’s ausführliche FAQ – oder du meldest dich bei uns in der Geschäftsstelle, dafür sind wir da!

Klar, hier auf der bundesweiten Seite sind hilfreiche Infos für Träger zusammengestellt.

Oder du meldest dich gleich bei uns in der Geschäftsstelle, wir helfen dir gern!

Juleica Musterkarte

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