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Zuschüsse

Finanzspritzen für die Jugendarbeit

Der KJR gewährt Zuschüsse zur Förderung von Jugendarbeit aus den dafür bereitgestellten Mitteln des Landkreises Würzburg.

Antragsberechtigt sind die bei uns und im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und anerkannte freie Träger der Jugendhilfe.

Förderfähig sind Teilnahmekosten/-gebühren, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Materialkosten, Fahrtkosten und Honorare.

Bei bestimmten Maßnahmen können auch Teilnehmende aus dem Stadtgebiet Würzburg und dem Landkreis Kitzingen einen Zuschuss erhalten (Interkomm-Abkommen).  Gleiches gilt dort für Teilnehmende aus unserem Landkreis.

Bitte beachten: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Belegen beträgt 10 Jahre – bitte unbedingt Kopien anfertigen, weil gerade die originalen Thermobelege bei einer späteren Prüfung nicht mehr oder nur noch sehr schlecht lesbar sind. Danke!

Antrag

Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an einer digitalen Variante, so dass du den Zuschussantrag online über ein Portal einreichen kannst. Mitte des Jahres soll´s losgehen.

Bis auf Weiteres bitten wir dich, die Anträge wie gewohnt beleghaft bei uns einzureichen. Alle Anträge und Dokumente, wie Zuschussrichtlinien und Fördersätze, findest du unten zum Herunterladen.

Zuschussberechtigte

Alle Jugendorganisationen, die im KJR Würzburg oder im BJR Mitglied sind, können einen Antrag bei uns stellen. Gilt auch für freie Träger der Jugendhilfe.

Nicht zuschussberechtigt sind unter anderem Privatpersonen (Ausnahme Titel 1.a), Kommunen, Erwachsenen-Organisationen, Kindergärten, Schulen... wir geben gerne Tipps, wo es womöglich weitere Fördermöglichkeiten gibt.

Alles zum Zuschuss

Eure Fragen beantworten wir am liebsten persönlich:

Zweimal im Jahr bieten wir unseren Mitgliedsverbänden und antragsberechtigen Vereinen und Organisationen ein kostenloses Zuschussseminar an.

Wir klären alles – von Antragsfristen bis Zuschusstitel. Termine kündigen wir rechtzeitig an unter, ratet: Termine.

Gern veranstalten wir für euren Verein oder Verband auch mal ein separates Seminar. Und wie immer gilt: Bei Fragen – erst recht bei den eiligen – sind wir für euch da!

Kinder stehen im Kreis umd zeigen Daumen hoch

Häufige Fragen

Für verschiedene Maßnahmen der Jugendarbeit und Jugend- bzw. Mitarbeiterbildung, zum Beispiel Freizeiten, Tagesausflüge und Schulungen.

Für Anschaffungen zum Zwecke der Jugendarbeit, wie Zeltlagermaterial, Einrichtungsgegenstände für Jugendräume und Material für die Jugendarbeit (Details siehe Zuschussrichtlinien!).

Bei uns gibt es KEINE Grundförderung!

NICHT bezuschusst werden Maßnahmen, die dem Zweck des Vereins oder der Organisation dienen, darunter Gruppenstunden, Training, Trainingslager, Proben, Auftritte, Turniere, Grundausbildungen, Versammlungen… (Ausnahmen bei Veranstaltungen, die auch allgemeine Jugendarbeit beinhalten).

NICHT bezuschusst wird außerdem Material für den regulären Betrieb, wie Sportmaterial, Instrumente, Trikots, Kluft, Abzeichen… (
die Aufzählung ist beispielhaft und nicht vollständig!).

Ihr plant und führt Eure Veranstaltung durch und könnt anschließend den Zuschussantrag bei uns stellen. Infos zu den genauen Fristen und erforderlichen Formularen findet ihr in den Richtlinien.

Informiert euch am besten vor der Maßnahme, wofür und wieviel Zuschuss ihr von uns ungefähr bekommen könnt und plant dann entsprechend Eure Ausgaben und Einnahmen.

Wir helfen euch gerne schon vorher und geben Tipps, damit wir euch den höchstmöglichen Zuschuss auszahlen können.

Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck an der Fertigstellung des digitalen Zuschussportals. Damit wird die Beantragung in Zukunft hoffentlich noch einfacher.

Förderfähig sind Teilnahmekosten/-gebühren, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Materialkosten, Fahrtkosten und Honorare.

NICHT förderfähig sind Alkohol, Pfand sowie Tabak oder E-Zigaretten.

Ja, selbstverständlich. Da in der Regel unser Zuschuss nicht euer gesamtes Defizit auffängt, könnt ihr Teilnehmergebühren einsammeln, Spenden einnehmen und teilweise bei anderen Stellen Zuschüsse beantragen (Vorsicht Doppelförderung!).

Alle Einnahmen müssen im Zuschussantrag angegeben werden.
Beachtet dazu auch die nächste Frage „Wie hoch ist der Zuschuss?“

Die Fördersätze sind abhängig von den Zuschusstiteln. Diese findest du in den Zuschussrichtlinien

Wichtig: Unser Zuschuss deckt höchsten euer entstandenes Defizit. Daher ist eine gute Finanzplanung im Vorfeld wichtig, um den höchstmöglichen Förderbetrag zu erhalten und eure Teilnahmegebühren möglichst niedrig zu halten.

Wenn innerhalb der Frist absehbar ist, dass der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht werden kann, meldet euch bei uns wegen einer Fristverlängerung!

Das kann in der Hektik des Alltags vorkommen. Reicht den Antrag gerne trotzdem noch bei uns ein.

Wenn am Ende des Jahres noch Fördermittel verfügbar sind, entscheidet der Vorstand, ob und in welcher Höhe die verfristeten Anträge bezuschusst werden. Mit etwas Glück erhaltet ihr den Zuschuss trotzdem noch.

Wenn innerhalb der Frist absehbar ist, dass der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht werden kann, meldet euch bei uns wegen einer Fristverlängerung!

Schön, dass ihr eure Veranstaltung kostendeckend durchführen konntet. Leider gibt es dann bei uns keinen Zuschuss mehr.

Vielleicht könnt ihr beim nächsten Mal unseren Zuschuss vorher einplanen und so die Teilnahmegebühren reduzieren?

Mit dem SJR Würzburg und dem KJR Kitzingen gibt es ein interkommunales Zuschussabkommen („Interkomm“).

Ihr stellt euren Antrag einfach bei dem Jugendring, aus dessen Zuständigkeitsgebiet die meisten Teilnehmer*innen kommen und bekommt für alle den jeweiligen Zuschuss. So müsst ihr nur einen Antrag stellen.

Leider gibt es das Interkomm aktuell nur mit dem SJR Würzburg und dem KJR Kitzingen.

Für die anderen Teilnehmer*innen muss ein gesonderter Antrag beim zuständigen Jugendring gestellt werden.

Sprecht uns gerne an, wenn ihr Bedarf an weiteren Interkomm-Vereinbarungen habt.

Das so genannte Schwebheimer Modell ist eine zusätzliche Förderung der Gemeinde auf Basis des KJR-Zuschusses.

Im Landkreis Würzburg aktuell in Waldbüttelbrunn und Thüngersheim möglich.

Schaut mal in unserem Verleihangebot nach. Vielleicht haben wir das Passende für euch. Falls nicht, helfen wir euch auch hier gerne weiter.

  • erforderliche Antragsunterlagen schon vor der Maßnahme vorbereiten, z.B. Teilnehmerliste am PC ausfüllen und nur die Unterschriften einfordern, Belege sortieren und Kosten in die Tabelle eintragen.
  • ordentliche Finanzplanung, um ein zu großes oder zu kleines Defizit zu vermeiden.
  • ermöglicht euren Betreuer*innen die Teilnahme an einer Juleica-Schulung – ihr bekommt dann den doppelten Zuschuss für diese Betreuer*innen. Weitere Infos unter Juleica.
  • kontaktiert uns bitte rechtzeitig, damit wir euch weiterhelfen können.
  • informiert Nachfolger*innen und Verantwortliche in eurer Organisation über die Fördermöglichkeiten.
  • besucht unsere Zuschussseminare oder nutzt „KJR on Tour“.
  • alle Belege zum Zuschussantrag müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden für den Fall einer Prüfung.
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Infos und Antragsformulare