Zuschüsse

Interkomm

Zwischen dem Kreisjugendring (KJR) Würzburg und dem Stadtjugendring (SJR) Würzburg sowie dem Kreisjugendring (KJR) Kitzingen besteht das sog. Interkomm-Abkommen bei der Bezuschussung von Freizeiten. Dies bedeutet, dass der KJR zum Beispiel auch Teilnehmer/innen aus dem Stadtgebiet von Würzburg bezuschusst, der SJR auch Teilnehmer/innen aus dem Landkreis Würzburg. So muss der Veranstalter einer Freizeit, an der sowohl Stadt- als auch Landkreisbewohner/innen teilnehmen, nur einen Zuschussantrag stellen: an denjenigen Jugendring, aus dessen Zuständigkeitsgebiet die Mehrzahl der Teilnehmer/innen kommt. Unser Ziel ist es, den Antragstellern ein möglichst einfaches und unbürokratisches Verfahren anzubieten.

Zuschüsse über andere Kreis- und Stadtjugendringe

Für Antragssteller, bei deren Maßnahmen auch Teilnehmer/-innen außerhalb von Stadt und Landkreis Würzburg vertreten sind, gilt ab diesem Jahr folgendes: Ihr stellt den Antrag beim KJR Würzburg, wenn die Mehrheit der Teilnehmer von dort kommt. Demnach immer den Zuschussantrag bei dem Jugendring mit der Mehrheit der Teilnehmer einreichen. Wir zahlen auch die Zuschüsse für TN aus der Stadt Würzburg und dem Landkreis Kitzingen mit aus. Zudem gilt dieselbe Absprache zwischen dem KJR Würzburg und dem KJR Main-Tauber-Kreis.
Die Richtlinien und die Adressen anderer Jugendringe findet ihr über die Seite des Bayerischen Jugendrings www.bjr.de.

 

Zuschüsse über den Bezirksjugendring Unterfranken und den Bayerischen Jugendring



Die Zuschussrichtlinien des BezJR Unterfranken und des BJR sind auf deren Websites nachzulesen.

Aktualisiert: 10.01.2012

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